AGB

1. FINALE BUCHUNG

Die Buchung ist bindend beauftragt sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten. Mit eurer Anzahlung bestätigt ihr unsere AGB und ein rechtsgültiger Vertrag tritt in kraft. Damit entspricht eure Anzahlung einer vertraglichen Unterschrift.

 

2. ANZAHLUNG

Die Anzahlung von 2000€ ist für die Finale Buchung essenziell. Den Restbetrag stellen wir euch nach eurer Hochzeit in Rechnung. Die Restzahlung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Fotograf / Videograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf / Videograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

3. BILDRECHTE

Die Bildrechte bleiben bei „Filmtau – Sarah Pfister und Felix Lang“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Instagram, Facebook) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video / Fotos von „Filmtau“, Video / Fotos © filmtau.com. Jegliche Manipulation der Fotos und Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

Die im Rahmen unserer Dienstleistung erstellten fotografischen und videografischen Werke können, vorbehaltlich unserer redaktionellen Entscheidung, in unser offizielles Portfolio aufgenommen und zu Demonstrations- und Präsentationszwecken auf unserer Unternehmenswebsite sowie auf unseren Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden. Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind fotografiert und gefilmt zu werden. Falls Personen nicht auf Fotos oder im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.

 

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

Der Auftragnehmer behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung an den Auftragnehmer.

Eingang der Rücktrittserklärung

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

 

5. EXKLUSIVRECHT

Der Fotograf / Videograf muss der einzige professionelle Fotograf / Videograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Fotograf / Videograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der einzige Fotograf / Videograf. Der Fotograf / Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf / Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

 

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen.

Ist es dem Fotografen / Videografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Flugausfall, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Fotografen / Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet.

Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

 

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN

Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Auftragnehmer 1 oder 2 Personen (je nach Paket) stehen während der Buchungszeit kostenfrei zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Salzburg. Die An- und Abreisekosten, sowie Übernachtung betragen pauschal 500€, wenn die Hochzeit in Österreich oder Deutschland stattfindet und weiter als 200km von Salzburg Stadt entfernt ist, oder die Fahrtzeit ab Salzburg Stadt mehr als 2 Stunden beträgt.

Für Hochzeiten in der Schweiz und im weiteren Europäischen Raum beträgt die Pauschale 1000€. Wenn diese Pauschale nicht in Kraft tritt, weil z.B. die Unterkunft gestellt wird, werden nur An- und Abreisekosten in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich auf 0,60€ pro KM.

 

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos / Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie und Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen.

Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für Fotografien oder das Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde berechnet. Anfragen dieser Art, müssen bis spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Fotos oder des Films erfolgen. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

Die Fotobearbeitung umfasst die Korrektur von Licht, Schärfe, und Bildausschnitt, Farbbearbeitung und die Entwicklung der Rohdaten. Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Beauty Retusche) ist nicht enthalten. Die RAW-Dateien der Fotos werden unter keinen Umständen freigegeben.

 

9. ARBEITSZEITEN

Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Fotografen / Videografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden.

 

10. CORONA

Muss die Hochzeit durch Corona Regelungen oder Lockdown komplett abgesagt werden, so wird dies wie „Höhere Gewalt“ gehandhabt.

Sollte trotz Corona Regelungen die Hochzeit weiterhin möglich sein, zum Beispiel mit Einschränkungen der Gesellschaftsgröße oder zeitlichen Einschränkungen etc., gilt dies nicht als Grund die Hochzeit zu verschieben und die Anzahlung wird einbehalten, wenn der Auftragnehmer nicht mit dem neuen Termin mitgehen kann.

11. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos und Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos / Videos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

12. Veröffentlichungsvereinbarung

Die im Angebot genannten Paketpreise verstehen sich auf Basis einer Portfolio-Nutzung des entstandenen Materials (Fotos, Filme, Rohmaterial, bearbeitete Aufnahmen). Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung für Marketing- und Präsentationszwecke des Anbieters, einschließlich Website, soziale Medien, Printmedien und Ausstellungen.

Für Paare, die einer Veröffentlichung des Materials nicht zustimmen oder eine zuvor erteilte Einwilligung nachträglich widerrufen, gilt der reguläre Paketpreis, der

20 % über dem im Angebot angegebenen Preis liegt. Dieser Preis entspricht dem Standardwert des Pakets ohne Portfolio-Nutzung.

Mit der Buchung des Pakets erkennt das Brautpaar ausdrücklich an, dass die Angebotspreise auf der Nutzung für das Portfolio basieren und dass bei Ablehnung dieser Nutzung der reguläre Paketpreis ohne Portfolio-Vorteil gilt.

 

13. AKZEPTIEREN DER AGB

Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers zu.

 

14. Schlussbestimmungen

Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Diese AGB gelten seit dem 01.01.2022

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